Pflegedienst Görlitz & Senger GmbH

Weil Pflege unsere Leidenschaft ist
 

Beratungseinsätze

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

 

 

Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind zwingend verpflichtet, Beratungseinsätze abzurufen.

Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.


Beratungseinsatz bei Pflegerad 1

nicht notwendig, aber möglich

Beratungseinsatz bei Pflegerad 2

1x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegerad 3

1x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegerad 4

1x pro Vierteljahr

Beratungseinsatz bei Pflegerad 5

1x pro Vierteljahr

Bei einem persönlichen Hausbesuch, evaluieren wir mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre Pflegesituation zuhause sichergestellt ist und fungieren in beratender Funktion.  Anschließend übersenden wir Ihrer Pflegekasse unser Beratungsprotokoll, damit Sie weiterhin Ihr Pflegegeld bekommen.




 
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