Pflegedienst Görlitz & Senger GmbH

Weil Pflege unsere Leidenschaft ist
 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45 SGB XI

Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Die seit Januar 2017 gebräuchliche Definition „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ ersetzt die bisher vertraute Begrifflichkeit „niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“.


Pflegevertretung (Verhinderungspflege) nach § 39 SGB XI

Mit der Verhinderungspflege finanzieren Sie eine Pflegevertretung in der häuslichen Pflege, wenn diese aus welchen Gründen auch immer vorübergehend ausfallen und/oder eine Pause und Auszeit benötigen.

Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten der Ersatzpflege. Sie kann für maximal für sechs Wochen (42 Tage) im Jahr von Ihnen beansprucht werden.

Eine Vorbedingung für Ihren Antrag auf Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung versorgt wurde. Dies muss nicht die ganze Zeit (Pausen nicht über 4 Wochen) und nicht von derselben Person erfolgt sein. Auch muss der Antrag auf Pflegeleistung nicht vor diesem Zeitraum gestellt oder genehmigt worden sein. Sehr hilfreich ist eine kurze Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit pflegerischer Maßnahmen.

Für ein ausführliches Gespräch rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns. Wir kommen dann zu Ihnen und besprechen dies gerne vor Ort mit Ihnen.

 
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